Das schwedische Jedermannsrecht

Das schwedische Jedermannsrecht

In Schweden gibt es das Jedermannsrecht (allemansrĂ€tt). Es existiert nicht in schriftlicher Gesetzesform, doch seit 1994 findet sich ein kurzer Text im Grundgesetz. SinngemĂ€ĂŸer Inhalt: „...Jedermann wird der freie Zugang zur Natur garantiert.“

Doch sind die einzelnen Grenzen der Möglichkeiten bzw. des Erlaubten in verschiedenen anderen Gesetzen festgehalten.

 

Im Jedermannsrecht werden u.A. geregelt:

  • Feuer machen
  • Zelten in der Natur
  • Betreten von GrundstĂŒcken etc.

Zu allen Informationen auf elchburger.de: Das Jedermannsrecht in Schweden

 

Bildquelle: flickr.com/a.froese