Das schwedische Jedermannsrecht

Das schwedische Jedermannsrecht

In Schweden gibt es das Jedermannsrecht (allemansrätt). Es existiert nicht in schriftlicher Gesetzesform, doch seit 1994 findet sich ein kurzer Text im Grundgesetz. Sinngemäßer Inhalt: „...Jedermann wird der freie Zugang zur Natur garantiert.“

Doch sind die einzelnen Grenzen der Möglichkeiten bzw. des Erlaubten in verschiedenen anderen Gesetzen festgehalten.

 

Im Jedermannsrecht werden u.A. geregelt:

  • Feuer machen
  • Zelten in der Natur
  • Betreten von Grundstücken etc.

Zu allen Informationen auf elchburger.de: Das Jedermannsrecht in Schweden

 

Bildquelle: flickr.com/a.froese