Das schwedische Jedermannsrecht

In Schweden gibt es das Jedermannsrecht (allemansrätt). Es existiert nicht in schriftlicher Gesetzesform, doch seit 1994 findet sich ein kurzer Text im Grundgesetz. Sinngemäßer Inhalt: „...Jedermann wird der freie Zugang zur Natur garantiert.“

Doch sind die einzelnen Grenzen der Möglichkeiten bzw. des Erlaubten in verschiedenen anderen Gesetzen festgehalten.

 

Im Jedermannsrecht werden u.A. geregelt:

  • Feuer machen
  • Zelten in der Natur
  • Betreten von Grundstücken etc.

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